Aufgrund von Gesetzesänderungen, insbesondere betreffend dem Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG), ist es den Gemeinden nicht mehr ohne weiteres möglich, Daten aus der Einwohnerkontrolle (Zuzüge, Wegzüge, Geburten usw.) zu veröffentlichen.