An der Gemeindeversammlung vom 30. November 2017 hat der Souverän der Gemeinde Rekingen dem Kredit zur notwendigen Erweiterung der Schulanlage zugestimmt.
Die Gemeinde Rekingen ist bereit, die Realisierung des Bauprojekts in die Wege zu leiten. Der Entscheid der Gemeindeversammlung Rekingen ist in Rechtskraft erwachsen.
Für die Standortänderung ist eine Satzungsänderung notwendig, diese muss von den Gemeindeversammlungen der sechs Verbandsgemeinden beantragt werden. Eine Satzungsänderung erfolgt, wenn sie von einer Mehrheit der Verbandsgemeinden angenommen wird.
Die Gemeindeversammlungen finden im Mai/Juni 2018 statt.